BSFZ-Siegel.
Das BSFZ-Siegel für Forschung & Entwicklung — offizieller Nachweis, dass CamData förderfähige FuE-Projekte durchführt und damit die steuerliche Forschungszulage nutzt.

Das BSFZ-Siegel wird von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) vergeben — im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen. Es bestätigt, dass ein Unternehmen förderfähige Forschungs- und Entwicklungsleistungen erbringt.
Grundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG): Wer nachweislich an echten FuE-Projekten arbeitet, kann die steuerliche Forschungszulage in Anspruch nehmen. Die BSFZ prüft diese Projekte unabhängig und stellt die entsprechende Bescheinigung aus. Das Siegel macht diese geprüfte Innovationsfähigkeit nach außen sichtbar — gegenüber Kunden, Partnern und der Öffentlichkeit.
Offizieller Nachweis förderfähiger FuE-Projekte durch die BSFZ.
Geprüfte Innovation,
sichtbar gemacht.
Eine unabhängige Bundesstelle bestätigt, dass unsere Projekte echte Forschung & Entwicklung sind — nicht nur Tagesgeschäft.
Unsere Entwicklungsarbeit erfüllt die Kriterien des Forschungszulagengesetzes (FZulG).
Wir investieren kontinuierlich in neue Technologien, Verfahren und Lösungen für den Mittelstand.
Das Siegel macht unsere Entwicklungskompetenz in der Außendarstellung transparent und belegbar.
Von unserer Forschung profitieren Ihre IT-Lösungen direkt — moderner, sicherer, zukunftsfähiger.
Vergeben durch die BSFZ im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen.
Was ist die
steuerliche Forschungszulage?
Mit dem Forschungszulagengesetz fördert der Bund seit 2020 Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen — unabhängig von Größe und Branche. Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Voraussetzung für die Auszahlung der Zulage ist eine Bescheinigung der BSFZ, die bestätigt, dass ein Projekt die fachlichen Kriterien erfüllt. Das BSFZ-Siegel ist das öffentlich nutzbare Zeichen für genau diesen Nachweis.
Mehr über das BSFZ-Siegel
Erfahren Sie mehr über unsere Entwicklungsarbeit — oder informieren Sie sich direkt bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.