Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftskunden der CamData GmbH.
1
Vertragspartner
- Vertragspartner sind die CamData GmbH, Eickener Straße 133, 41063 Mönchengladbach, Amtsgericht Mönchengladbach HRB 13365, und der Kunde, sofern er kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
2
Vertragsgegenstand
- Es gelten diese AGB sowie die jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Preislisten.
- Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
- AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn CamData ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
3
Verträge und Angebote
- Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande, spätestens mit Bereitstellung der Leistung.
- Genannte Liefer- oder Leistungstermine gelten nur dann verbindlich, wenn CamData sie schriftlich als verbindlich bestätigt hat.
- Angebote der CamData sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4
Versand und Gefahrübergang
- Bei Versand geht die Gefahr über, sobald die Lieferung an das Transportunternehmen übergeben wurde.
- Der Kunde soll die Lieferung bei Erhalt prüfen, Transportschäden sofort reklamieren und CamData sowie den Absender umgehend informieren.
5
Leistungen der CamData
- CamData erbringt bei Vereinbarung Werkleistungen, insbesondere Softwareerstellung, sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
- Die Leistungen orientieren sich am Stand der Technik.
- Subunternehmer dürfen eingesetzt werden; für deren Leistung haftet CamData wie für eigenes Handeln.
6
Abnahme bei Werkleistungen
- Teilabnahmen sind möglich, wenn abgeschlossene Leistungsabschnitte vorliegen.
- Der Kunde soll die Abnahme unverzüglich durchführen.
- Bei erfolgreicher Funktionsprüfung oder ausbleibender Mängelrüge innerhalb der Frist gilt die Abnahme als erfolgt.
7
Pflichten und Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt die erforderliche Mitwirkung rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung.
- Er hat dafür zu sorgen, dass CamData-Mitarbeiter die nötigen Zugänge, Informationen, Arbeitsmittel und Unterstützung erhalten.
- Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, trägt er die daraus entstehenden Folgen und Mehrkosten.
8
Nutzungsrecht
- Der Kunde erhält für geschützte Leistungen ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Urhebervermerke, Seriennummern und andere Identifikationsmerkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
9
Eigentumsvorbehalt
- Eigentum und einzuräumende Rechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung bei CamData.
- Rechte werden bis dahin nur vorläufig und widerruflich eingeräumt.
10
Vergütung und Fälligkeit
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Steuern und Abgaben.
- Monatliche Preise werden anteilig berechnet und im Voraus fällig.
- Bei Aufwand gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preisregeln; bei Festpreis können Abschläge für abgeschlossene Phasen verlangt werden.
- Reisekosten und vereinbarte Zuschläge werden zusätzlich berechnet.
- Rechnungen sind sofort netto zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11
Beanstandungen
- Preisbeanstandungen sind nach Erhalt der Rechnung unverzüglich und innerhalb von acht Wochen einzureichen.
- Unterbleibt die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Rechnung grundsätzlich als genehmigt.
12
Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise
- CamData darf AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise mit angemessener Frist ändern, sofern dies zumutbar ist.
- Änderungen werden schriftlich mitgeteilt.
- Bei nachteiligen Änderungen hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung.
13
Verzug
- Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit Zahlungen oder einem wesentlichen Teil davon in Verzug, kann CamData fristlos kündigen.
- Weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben vorbehalten.
14
Sach- und Rechtsmängel bei Werkleistungen
- Bei erheblichen Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.
- Scheitert die Nacherfüllung oder wird sie verweigert, kommen Rücktritt oder Minderung in Betracht.
- Mängelrügen müssen unverzüglich und nachvollziehbar erfolgen.
- Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich ein Jahr nach Abnahme.
15
Haftung
- Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder garantierten Eigenschaften haftet CamData unbeschränkt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit gilt eine Haftungsbegrenzung auf Kardinalpflichten und den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Für Datenverlust gilt die Haftung nur unter den in den AGB genannten Voraussetzungen, insbesondere bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden.
16
Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dienstverträgen
- Ist keine Laufzeit vereinbart, kann mit Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
- Kündigungen müssen in Textform erfolgen.
17
Export
- Der Kunde beachtet Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich.
- Bei grenzüberschreitenden Lieferungen trägt er Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben.
18
Geheimhaltung
- Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich.
- Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig, außer bei verbundenen Unternehmen im Sinne des AktG.
- Subunternehmer dürfen nur unter entsprechender Geheimhaltung eingebunden werden.
19
Höhere Gewalt
- Für Ereignisse höherer Gewalt haftet CamData nicht, wenn dadurch Leistungen wesentlich erschwert, verzögert oder unmöglich werden.
- Die Fristen verlängern sich angemessen um die Dauer des Hindernisses.
- Beide Seiten sollen die Auswirkungen soweit möglich mindern und sich über Beginn und Ende des Hindernisses unverzüglich informieren.
20
Sonstige Bedingungen
- Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags wirksam.
- Gerichtsstand ist Mönchengladbach, soweit rechtlich zulässig.
- Eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der CamData möglich.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.